Bedri Krasniqi wird vom Vorwurf der Bedrohung von Shkumbin Mehmet freigesprochen

Das Grundgericht von Pristina hat Bedri Krasniq vom Vorwurf der Bedrohung von Shkumbin Mehmet freigesprochen.
Die Verkündung des Urteils erfolgte an diesem Montag durch den Richter des Falles, Sabit Sadikaj, berichtet „Oath of Justice“
Laut Richter Sadikaj bewiesen materielle und persönliche Beweise nicht, dass er die Straftat begangen hatte, wie sie ihm vorgeworfen wurde.
In der Zwischenzeit fallen die Verfahrenskosten zulasten des Gerichtsbudgets, und die unzufriedene Partei hat innerhalb von 30 Tagen das Recht, nach Annahme der Entscheidung in schriftlicher Form Berufung einzulegen.
Staatsanwältin Ardiana Veseli und der Angeklagte Bedri Krasniqi waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
Ansonsten wurde Kransiqi am 13. September 2023 von der Stiftung wegen schweren Mordes an zwei UNMIK-Beamten freigesprochen, die Sonderstaatsanwaltschaft legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein und der Fall läuft zur Behandlung.
Ansonsten wurde laut der am 31. Oktober 2019 eingereichten Anklageschrift am 18. April 2019 auf dem Weg vom Hochsicherheitsgefängnis in Gërdoc in Podujeva in Richtung Pristina der nun Angeklagte Bedri Krasniqi mit dem Ziel der Einschüchterung bzw Angst auslösend, bedroht in den Worten des verletzten Shkumbim Mehmeti während seines Transports zum Justizpalast in Hajvali.
Weiterhin heißt es in der Anklageschrift, dass der Angeklagte Krasniqi, nachdem beide auf dem Weg in dasselbe Fahrzeug gesetzt worden waren, vor dem Einsteigen in das Fahrzeug und während des Transports mit dem Opfer Mehmeti kommunizierte und diesen mit den Worten bedrohte: „Wie konntest du eine Familie haben? Ich weiß, dass du eine Familie in Frankreich hast und dass dein Sohn seit vier Jahren dort ist, und deine Brüder arbeiten auch mit Internetkabeln.“ Er informierte das Opfer über die Möglichkeit, seine Ziele gegen sie zu erreichen.
Weiterhin heißt es in der Anklageschrift, der Angeklagte habe gesagt: „Es ist besser, sich um seine Familie zu kümmern und sich nicht mit anderen Angelegenheiten zu befassen“, womit er auf seine Weigerung anspielte, im Strafverfahren wegen Mordes gegen den Angeklagten auszusagen. Es wird behauptet, der Angeklagte habe mit diesen Worten den Geschädigten ernsthaft beunruhigt, indem er ihm drohte, ihm das Leben zu nehmen oder einem Familienmitglied schwere Körperverletzungen zuzufügen.
Damit wird Krasniqi die Begehung der Straftat „Einschüchterung“ nach § 181 Abs. 2 StGB vorgeworfen, bei der der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft wird. /Telegraph/

















































